Bangladesch
ArbeiterInnen in der Bekleidungsindustrie Bangladeschs
"Wir waren auf schlimme Eindrücke gefasst, aber die Realität war noch um ein vielfaches Erdrückender", fasst Johann Rösch die Einblicke einer Gruppe von Einzelhandelsbeschäftigten in die Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie Bangladeschs zusammen, die das Land 2011 im Rahmen eines vom ExChains-Projekt organisierten Austauschs besuchten.
Situation der Beschäftigten
Brandkatastrophen
Die Gewerkschaft NGWF
Viele der Zustände in den Fabriken der Produktionsländer verstoßen gegen geltendes Recht. Dessen Existenz allein hilft den Beschäftigten also nicht - ebenso wenig wie einseitige Goodwill-Aktionen der multinationalen Abnehmer zur Image-Pflege.
Das einzige, was den Beschäftigten wirklich hilft, ihre Rechte gegen unwillige Arbeitgeber und untätige Behörden durchzusetzen, ist die Möglichkeit, sich in unabhängigen Gewerkschaften ihrer Wahl zu organisieren !
ArbeiterInnen in der Bekleidungsindustrie Bangladeschs
"Wir waren auf schlimme Eindrücke gefasst, aber die Realität war noch um ein vielfaches Erdrückender", fasst Johann Rösch die Einblicke einer Gruppe von Einzelhandelsbeschäftigten in die Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie Bangladeschs zusammen, die das Land 2011 im Rahmen eines vom ExChains-Projekt organisierten Austauschs besuchten.
Situation der Beschäftigten
Brandkatastrophen
Die Gewerkschaft NGWF
Situation der Beschäftigten
Die Arbeiterinnen haben unendliche lange Arbeitstage an sechs, teilweise sieben Tagen in der Woche. Sie stehen unter permanenter Arbeitshetze, um die harschen Produktionsvorgaben zu erfüllen. Die "ganz normalen" Verhältnisse in den Fabriken sind massiv belastend: stickige Hitze, die Luft geschwängert mit Schadstoffen, ohrenbetäubender Maschinenlärm. Dafür, dass sie sich dieser Tortur Tag für Tag aussetzt, verdient eine Helferin einen gesetzlichen Mindestlohn von 5.300 Taka, also ca. 50 Euro im Monat; qualifizierte Näherinnen schaffen es bis auf 6.805 Taka, also gerade mal 65 Euro.
Für ein kleines "Zimmer", eigentlich mehr ein abgeteilter Verschlag von 10-14 qm, in einem Gebäude, das eher einem Wellblechkarton gleicht, muss eine Helferin jedoch bereits ihren kompletten Monatslohn an Miete zahlen. Da diese Rechnung nicht aufgehen kann, müssen sich mehrere Personen einen solchen Raum teilen. In dem Gebäude, das die deutsche Gruppe besuchte, wohnten insgesamt rund 140 Menschen. Sie alle mussten sich "Küche" und "Bad" teilen, wobei die "Küche" aus 8 offenen Kochstellen und das "Bad" aus einem einzigen Raum mit Waschgelegenheit und einer einzigen Toilette bestand.
Die Bekleidungsindustrie ist von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für Bangladesch. Über 2 Mio. Menschen, davon mehr als 80 Prozent Frauen, fast alle unter 30 Jahren, viele aus ländlichen Gegenden in die Städte gezogen, produzieren in Tausenden Fabriken Bekleidung für den Export in die EU und die USA. Damit erwirtschaften sie gut Drei Viertel der gesamten Exporteinnahmen des Landes.
Anders als in vielen anderen Ländern ist die Bekleidungsindustrie in Bangladesch vielerorts wildwüchsig explodiert. In der Hauptstadt Dhaka wurden die meisten Fabriken einfach in Etagen von mehrgeschossigen Stadthäusern eingerichtet.
Fär die Beschäftigten kann das katastrophale Folgen haben, da zentrale Sicherheitsvorkehrungen vor allem zum Brandschutz kaum getroffen werden. Immer wieder sterben Menschen bei Katastrophen, die durch bauliche Mängel, schlecht gewartete Technik, fehlende oder blockierte Fluchtwege, nicht entsprechend ausgebildete Beschäftigte und fehlende Sicherheits- und Brandschutzausrüstung in den Betrieben verursacht werden.
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Die Arbeiterinnen haben unendliche lange Arbeitstage an sechs, teilweise sieben Tagen in der Woche. Sie stehen unter permanenter Arbeitshetze, um die harschen Produktionsvorgaben zu erfüllen. Die "ganz normalen" Verhältnisse in den Fabriken sind massiv belastend: stickige Hitze, die Luft geschwängert mit Schadstoffen, ohrenbetäubender Maschinenlärm. Dafür, dass sie sich dieser Tortur Tag für Tag aussetzt, verdient eine Helferin einen gesetzlichen Mindestlohn von 5.300 Taka, also ca. 50 Euro im Monat; qualifizierte Näherinnen schaffen es bis auf 6.805 Taka, also gerade mal 65 Euro.
Für ein kleines "Zimmer", eigentlich mehr ein abgeteilter Verschlag von 10-14 qm, in einem Gebäude, das eher einem Wellblechkarton gleicht, muss eine Helferin jedoch bereits ihren kompletten Monatslohn an Miete zahlen. Da diese Rechnung nicht aufgehen kann, müssen sich mehrere Personen einen solchen Raum teilen. In dem Gebäude, das die deutsche Gruppe besuchte, wohnten insgesamt rund 140 Menschen. Sie alle mussten sich "Küche" und "Bad" teilen, wobei die "Küche" aus 8 offenen Kochstellen und das "Bad" aus einem einzigen Raum mit Waschgelegenheit und einer einzigen Toilette bestand.
Die Bekleidungsindustrie ist von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für Bangladesch. Über 2 Mio. Menschen, davon mehr als 80 Prozent Frauen, fast alle unter 30 Jahren, viele aus ländlichen Gegenden in die Städte gezogen, produzieren in Tausenden Fabriken Bekleidung für den Export in die EU und die USA. Damit erwirtschaften sie gut Drei Viertel der gesamten Exporteinnahmen des Landes.
Anders als in vielen anderen Ländern ist die Bekleidungsindustrie in Bangladesch vielerorts wildwüchsig explodiert. In der Hauptstadt Dhaka wurden die meisten Fabriken einfach in Etagen von mehrgeschossigen Stadthäusern eingerichtet.
Fär die Beschäftigten kann das katastrophale Folgen haben, da zentrale Sicherheitsvorkehrungen vor allem zum Brandschutz kaum getroffen werden. Immer wieder sterben Menschen bei Katastrophen, die durch bauliche Mängel, schlecht gewartete Technik, fehlende oder blockierte Fluchtwege, nicht entsprechend ausgebildete Beschäftigte und fehlende Sicherheits- und Brandschutzausrüstung in den Betrieben verursacht werden.
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Brandkatastrophen
"Die Sicherheitsbilanz der Bekleidungsindustrie Bangladeschs ist empörend. Zwischen 2006 und 2009 wurden laut Regierung bei mindestens 213 Fabrikbränden 414 Beschäftigte getötet. Seit 2009 kamen bei vier Vorfällen in Fabriken, die für internationalen Marken produzierten, mindestens 165 ArbeiterInnen ums Leben. Seit dem Feuer bei Tazreen Fashions am 24. November 2012 mit 112 Toten und 150 Verletzten hat es weitere 28 Fabrikbrände gegeben, bei denen in den zwei Monaten bis zum 28. Januar 2013 mindestens 591 Beschäftigte verletzt und acht getötet wurden." (Zahlen nach Fatal Fashion, hrsg. SOMO und CCC)
Im April 2013 schließlich forderte der Einsturz des Rana Plaza in Dhaka einen Tribut von über 1.100 getöteten und über 2.500 verletzten Beschäftigten der dort ansässigen Bekleidungsfabriken. Das Gebäude war illegal aufgestockt worden; und obwohl am Tag vor dem Einsturz Risse in den Wänden erschienen waren, hatten die Arbeitgeber die ängstlichen Beschäftigten zwingen lassen, an ihre Arbeitsplätze zurückzukehren.
Auch sonst wird in der Bekleidungsindustrie Bangladeschs unter oft unwürdigen Umständen gearbeitet. Obwohl Bangladesch über eine moderne Arbeitsgesetzgebung verfügt und 7 von 8 Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert hat, werden den meisten Beschäftigten ihre Grundrechte, allen voran dasjenige auf Organisierung in unabhängigen Gewerkschaften ihrer Wahl vorenthalten.
Löhne, die kein würdiges Leben ermöglichen; die Gefahr tödlicher Brände; sowie die Verweigerung des Rechts auf gewerkschaftliche Organisierung führen also die Liste der Missstände an, die sich allerdings noch beliebig verlängern lässt, so z.B.:
All diese Zustände verstoßen gegen geltendes Recht. Das hilft den Beschäftigten aber nicht. Das einzige, was ihnen wirklich hilft, um die Umsetzung geltenden Rechts gegen unwillige Arbeitgeber und untätige Behörden zu erkämpfen, ist die Möglichkeit, sich in unabhängigen Gewerkschaften zu organisieren.
Auch im Bezug auf den Brandschutz gilt: Gewerkschaften werden nicht nur gebraucht, um den Betroffenen und ihren Familien zu helfen, wenn es wieder einmal zur Katastrophe gekommen ist. Wichtiger noch ist die Prävention, damit solche Unglücke gar nicht erst passieren: Auf Fabrikebene müssen Arbeitsschutzgremien eingerichtet werden, an denen die Beschäftigten und ihre Vertreter beteiligt sind.
Obwohl den ArbeiterInnen das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung auf dem Papier zusteht, sieht die Realität leider immer noch anders aus. Beschäftigte, die in ihrer Fabrik eine Gewerkschaft anmelden, haben massive Repressalien zu befürchten: von Schikanen bei der Arbeit über Entlassungsdrohungen bzw. tatsächliche Entlassung, Anfertigung Schwarzer Listen bis hin zur Einschüchterung durch angeheuerte Schläger. Beliebt ist von Seiten der Arbeitgeber auch die Installation eigener, unternehmensgesteuerter Scheingewerkschaften.
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"Die Sicherheitsbilanz der Bekleidungsindustrie Bangladeschs ist empörend. Zwischen 2006 und 2009 wurden laut Regierung bei mindestens 213 Fabrikbränden 414 Beschäftigte getötet. Seit 2009 kamen bei vier Vorfällen in Fabriken, die für internationalen Marken produzierten, mindestens 165 ArbeiterInnen ums Leben. Seit dem Feuer bei Tazreen Fashions am 24. November 2012 mit 112 Toten und 150 Verletzten hat es weitere 28 Fabrikbrände gegeben, bei denen in den zwei Monaten bis zum 28. Januar 2013 mindestens 591 Beschäftigte verletzt und acht getötet wurden." (Zahlen nach Fatal Fashion, hrsg. SOMO und CCC)
Im April 2013 schließlich forderte der Einsturz des Rana Plaza in Dhaka einen Tribut von über 1.100 getöteten und über 2.500 verletzten Beschäftigten der dort ansässigen Bekleidungsfabriken. Das Gebäude war illegal aufgestockt worden; und obwohl am Tag vor dem Einsturz Risse in den Wänden erschienen waren, hatten die Arbeitgeber die ängstlichen Beschäftigten zwingen lassen, an ihre Arbeitsplätze zurückzukehren.
Auch sonst wird in der Bekleidungsindustrie Bangladeschs unter oft unwürdigen Umständen gearbeitet. Obwohl Bangladesch über eine moderne Arbeitsgesetzgebung verfügt und 7 von 8 Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert hat, werden den meisten Beschäftigten ihre Grundrechte, allen voran dasjenige auf Organisierung in unabhängigen Gewerkschaften ihrer Wahl vorenthalten.
Löhne, die kein würdiges Leben ermöglichen; die Gefahr tödlicher Brände; sowie die Verweigerung des Rechts auf gewerkschaftliche Organisierung führen also die Liste der Missstände an, die sich allerdings noch beliebig verlängern lässt, so z.B.:
- kein wöchentlicher freier Tag
- erzwungene Überstunden, die häufig weder korrekt erfasst und noch bezahlt werden
- kein Urlaub, keine Fehlerlaubnis bei Krankheit oder Verletzung
- Lohnzahlungen oft zu spät oder unvollständig
- fehlende Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- fehlender Mutterschutz, keine anschließende Rückkehrgarantie
- Diskriminierung von Frauen durch männliche Vorgesetzte, verbale und physische Misshandlungen bis hin zur sexuellen Nötigung
All diese Zustände verstoßen gegen geltendes Recht. Das hilft den Beschäftigten aber nicht. Das einzige, was ihnen wirklich hilft, um die Umsetzung geltenden Rechts gegen unwillige Arbeitgeber und untätige Behörden zu erkämpfen, ist die Möglichkeit, sich in unabhängigen Gewerkschaften zu organisieren.
Auch im Bezug auf den Brandschutz gilt: Gewerkschaften werden nicht nur gebraucht, um den Betroffenen und ihren Familien zu helfen, wenn es wieder einmal zur Katastrophe gekommen ist. Wichtiger noch ist die Prävention, damit solche Unglücke gar nicht erst passieren: Auf Fabrikebene müssen Arbeitsschutzgremien eingerichtet werden, an denen die Beschäftigten und ihre Vertreter beteiligt sind.
Obwohl den ArbeiterInnen das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung auf dem Papier zusteht, sieht die Realität leider immer noch anders aus. Beschäftigte, die in ihrer Fabrik eine Gewerkschaft anmelden, haben massive Repressalien zu befürchten: von Schikanen bei der Arbeit über Entlassungsdrohungen bzw. tatsächliche Entlassung, Anfertigung Schwarzer Listen bis hin zur Einschüchterung durch angeheuerte Schläger. Beliebt ist von Seiten der Arbeitgeber auch die Installation eigener, unternehmensgesteuerter Scheingewerkschaften.
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Die Gewerkschaft NGWF
Die National Garment Workers Federation (NGWF) kämpft seit 1984 unter schwierigsten Umständen systematisch für die Rechte der Beschäftigten in den Bekleidungsfabriken. Hinter allen Bemühungen steht das Ziel, das Recht der Beschäftigten auf gewerkschaftliche Organisierung auf der Fabrikebene durchzusetzen.
Die Gewerkschaft hat ihren Hauptsitz in Dhaka und Vertretungen in den bekleidungsindustriellen Zonen von Chittagong, Savar, Tongi, Mirpur, Konabari, Gazipur, Ashulia, Kasimpur and Narayangoang. Dem Verband gehören zur Zeit insgesamt 34 registrierte Betriebsgewerkschaften und über 1.000 Fabrikkomitees an. Die Gewerkschaft hat aktuell 37.000 Mitglieder. Etwa jedes vierte Mitglied kann es sich leisten, Beiträge zu zahlen.
Seit ihrer Gründung war die NGWF an allen größeren Bewegungen der ArbeiterInnen in der Bekleidungsindustrie beteiligt, darunter etlichen Streiks. Mit ihren Aktivitäten will sie die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie verbessern. Die NGWF bemüht sich besonders um die Stärkung von Frauen in der Gewerkschaftsbewegung und konkret in den eigenen Strukturen: Viele Frauen haben in der Gewerkschaft Führungspositionen, und der Frauenanteil wird beständig gezielt ausgebaut. Die NGWF bemüht sich um Bündelung der gewerkschaftlichen Kräfte und ist Mitglied des Dachverbandes Bangladesh Garment Workers Unity Council (BGWUC). Sie gehört auch einem gemeinsamen Schlichtungsgremium mehrerer Gewerkschaftsverbände mit dem Arbeitgeberverband BGMEA an.
Neben ihren 'Kernaktivitäten' für die Beschäftigten der Bekleidungsindustrie setzt sich die NGWF allgemein für gesellschaftlichen Wandel in Bangladesch ein. Sie meldet sich immer wieder öffentlich zu Wort, sei es zur Preisexplosion der Grundnahrungsmittel, die den Hunger in Bangladesch wieder verschlimmert hat; zu den Problemen des Ausnahmezustands, der gewerkschaftliche und Bürgerrechte zu Beginn des Jahrtausends jahrelang massiv eingeschränkt hatte; oder zu den Auseinandersetzungen um die Bemühungen der Regierung, mit der National Women's Development Policy die Situation der Frauen im Lande zu verbessern.
Ebenfalls 'neben' der eigentlichen Gewerkschaftsarbeit hat die NGWF bei den regelmäßig im Spätsommer auftretenden, in schlimmen Fällen für viele ArbeiterInnen lebens- oder existenzbedrohenden Überschwemmungen sowie bei mehreren Brandkatastrophen in Wohnvierteln von ArbeiterInnen bereits mehrfach Soforthilfe auf die Beine gestellt, um die Betroffenen und ihre Familien wenigstens mit dem Nötigsten zu versorgen.
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Die National Garment Workers Federation (NGWF) kämpft seit 1984 unter schwierigsten Umständen systematisch für die Rechte der Beschäftigten in den Bekleidungsfabriken. Hinter allen Bemühungen steht das Ziel, das Recht der Beschäftigten auf gewerkschaftliche Organisierung auf der Fabrikebene durchzusetzen.
Die Gewerkschaft hat ihren Hauptsitz in Dhaka und Vertretungen in den bekleidungsindustriellen Zonen von Chittagong, Savar, Tongi, Mirpur, Konabari, Gazipur, Ashulia, Kasimpur and Narayangoang. Dem Verband gehören zur Zeit insgesamt 34 registrierte Betriebsgewerkschaften und über 1.000 Fabrikkomitees an. Die Gewerkschaft hat aktuell 37.000 Mitglieder. Etwa jedes vierte Mitglied kann es sich leisten, Beiträge zu zahlen.
Seit ihrer Gründung war die NGWF an allen größeren Bewegungen der ArbeiterInnen in der Bekleidungsindustrie beteiligt, darunter etlichen Streiks. Mit ihren Aktivitäten will sie die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie verbessern. Die NGWF bemüht sich besonders um die Stärkung von Frauen in der Gewerkschaftsbewegung und konkret in den eigenen Strukturen: Viele Frauen haben in der Gewerkschaft Führungspositionen, und der Frauenanteil wird beständig gezielt ausgebaut. Die NGWF bemüht sich um Bündelung der gewerkschaftlichen Kräfte und ist Mitglied des Dachverbandes Bangladesh Garment Workers Unity Council (BGWUC). Sie gehört auch einem gemeinsamen Schlichtungsgremium mehrerer Gewerkschaftsverbände mit dem Arbeitgeberverband BGMEA an.
Neben ihren 'Kernaktivitäten' für die Beschäftigten der Bekleidungsindustrie setzt sich die NGWF allgemein für gesellschaftlichen Wandel in Bangladesch ein. Sie meldet sich immer wieder öffentlich zu Wort, sei es zur Preisexplosion der Grundnahrungsmittel, die den Hunger in Bangladesch wieder verschlimmert hat; zu den Problemen des Ausnahmezustands, der gewerkschaftliche und Bürgerrechte zu Beginn des Jahrtausends jahrelang massiv eingeschränkt hatte; oder zu den Auseinandersetzungen um die Bemühungen der Regierung, mit der National Women's Development Policy die Situation der Frauen im Lande zu verbessern.
Ebenfalls 'neben' der eigentlichen Gewerkschaftsarbeit hat die NGWF bei den regelmäßig im Spätsommer auftretenden, in schlimmen Fällen für viele ArbeiterInnen lebens- oder existenzbedrohenden Überschwemmungen sowie bei mehreren Brandkatastrophen in Wohnvierteln von ArbeiterInnen bereits mehrfach Soforthilfe auf die Beine gestellt, um die Betroffenen und ihre Familien wenigstens mit dem Nötigsten zu versorgen.
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Viele der Zustände in den Fabriken der Produktionsländer verstoßen gegen geltendes Recht. Dessen Existenz allein hilft den Beschäftigten also nicht - ebenso wenig wie einseitige Goodwill-Aktionen der multinationalen Abnehmer zur Image-Pflege.
Das einzige, was den Beschäftigten wirklich hilft, ihre Rechte gegen unwillige Arbeitgeber und untätige Behörden durchzusetzen, ist die Möglichkeit, sich in unabhängigen Gewerkschaften ihrer Wahl zu organisieren !